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   VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04   

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https://dejure.org/2006,45240
VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04 (https://dejure.org/2006,45240)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.03.2006 - VerfGH 159/04 (https://dejure.org/2006,45240)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. März 2006 - VerfGH 159/04 (https://dejure.org/2006,45240)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    1996, 49), ist in Verfahren mit der Möglichkeit schriftlicher Anhörung deren Nachholung in der Rechtsmittelinstanz zum Schutz des betroffenen Grundrechts nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. zu § 33a StPO: BVerfGE 42, 243 ff.; BGHSt 126, 126 ff.; Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).

    Das Straf- und Strafverfahrensrecht trägt diesen Erfordernissen im Allgemeinen Rechnung (vgl. BVerfGE 70, 297 (309); Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).

    1996, 49), ist, wie oben unter 2. ausgeführt, in Verfahren mit der Möglichkeit schriftlicher Anhörung deren Nachholung in der Rechtsmittelinstanz zum Schutz des betroffenen Grundrechts auf Freiheit der Person nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    Anders als in Verfahren, in denen zwingend eine mündliche Anhörung vorgeschrieben ist (vgl. z. B. BVerfG, NJW 1982, 691 (692); NVwZ-Beil.

    Anders als in Verfahren, in denen zwingend eine mündliche Anhörung vorgeschrieben ist (vgl. z. B. BVerfG, NJW 1982, 691 (692); NVwZ-Beil.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    Sie setzen unter anderem Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage für richterliche Entscheidungen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 70, 297 (308)).

    Das Straf- und Strafverfahrensrecht trägt diesen Erfordernissen im Allgemeinen Rechnung (vgl. BVerfGE 70, 297 (309); Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat für Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit hervorgehoben, dass hier eine der Wurzeln des Prozessgrundrechts auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren liegt (BVerfGE 57, 250 (274 ff.); 70 297 (308)).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    Darüber hinaus ist das Grundrecht nur dann verletzt, wenn die Entscheidung auf dem Verstoß gegen das rechtliche Gehör beruht; dies ist immer dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 89, 381 (392 f.)).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    1996, 49), ist in Verfahren mit der Möglichkeit schriftlicher Anhörung deren Nachholung in der Rechtsmittelinstanz zum Schutz des betroffenen Grundrechts nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. zu § 33a StPO: BVerfGE 42, 243 ff.; BGHSt 126, 126 ff.; Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    Ein Verstoß ist demnach nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 (117); st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04
    Die Verbürgung dieses Grundrechts entspricht sowohl in ihrer Formulierung als auch in ihrem Inhalt derjenigen des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Beschluss vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 (50)).
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